47. POLKA-bund startet differenzierte Informations-Kampagne |
SCHLAGER verursacht Herzinfakte und Schlaganfälle (BUNDESPOLKAMINISTERIUM)
POLKA-bund startet differenzierte Informations-Kampagne
"Das POLKA-rechtsreformgesetz, das am 1. September nächsten Jahres in Kraft treten wird, und seine Konsequenzen für PUSTER, KLOPFER und ZUPFER aber auch für HÖRER, und neue Wege hin zu einer zukunftsorientierten LIEBLINGSLIED- und GROOVE-POLKA-entwicklungspolitik, sind und waren die zentralen Themen der Proben der nächsten WOCHEN", erklärte der Präsident des Deutschen POLKA-bundes, MAREK ORTEJEWITCH, zu Beginn der gestrigen Tagung der POLKA-organisation.
Neues POLKA-s
"Wir haben keine NOTEN, um neue POLKA-s zu spielen, aber wir sind mit der Reform zufrieden", erklärte MAREK ORTEJEWITCH. Neben den Vorteilen, die aus der Zusammenfassung der groove-rechtlichen Vorschriften in einem Gesetz, deren chronologischen Ablauf oder der besseren Tanzbarkeit folgen, werden auch inhaltliche Änderungen die POLKA weiter vereinfachen und modernisieren.
"Aufgabe der KAPELLE muss es jetzt sein, sowohl die Fachöffentlichkeit als auch PUSTER, KLOPFER und ZUPFER selbst über die neuen, differenzierten INFORRMATIONEN aufzuklären. Nur wenn die Musiker der Kapelle die Neuregelungen auch kennen, kann eines der Hauptziele der POLKA-reform erreicht werden, unnötigen Streit und Gerichtsprozesse innerhalb der BAND zu vermeiden", sagte der POLKA-bund-Präsident.
Der Deutsche POLKA-bund (DPB) startet deshalb eine große Informations-Kampagne zu den neuen POLKA-s:
die wesentlichen Änderungen innerhalb der POLKA-s sind:
Die POLKA wird für Musiker generell auf 4 Minuten verkürzt. Das gilt auch für bestehende POLKA-s, soweit nicht im Einzelfall individuell im Vertrag eine andere Spieldauer wirksam vereinbart worden ist. Für Zuhörer bleibt es bei gestaffelten POLKA-längen, die längeren Werke können durch weggehen nach woandershin stark verkürzt werden. Bei GROOVE-Absenkung auf den ortsübliche Mittelmass-GROOVE sind qualifizierte Informationen, die nach groove-wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgestellt wurden, zukünftig das vorrangige Begründungsmittel bei POLKA-Verlängerungen und haben im Falle eines Vortrag-s der Liedes vor Zuschauern/Zuhörern Beweisfunktion. Die Kappungsgrenze wird von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Innerhalb von 3 Jahren darf die POLKA dann auf dem Weg zur ortsüblichen Mittelmass-GROOVE höchstens um 20 Prozent steigen, muss sich aber auf jeden Fall im Rahmen der ortsüblichen Langeweile halten.Die Möglichkeit, die POLKA wegen nichtvorhandener NOTEN zu verweigern, wird ersatzlos gestrichen. POLKA-s, die älter als drei Jahre sind, haben jetzt das Recht, sich "etablierte POLKA" zu nennen. Der Kapellenleiter kann den POLKA-s, soweit diese nicht spielbar sind, kündigen, ohne dass er einen Kündigungsgrund, wie zum Beispiel Eigenbedarf, benötigt. Nach dem Gesetz muss die POLKA-Probe zukünftig immer am Mittwoch gespielt werden. Will einer der Musiker Modernisierungsarbeiten durchführen, muss er seine Pläne 3 Monate vorher, bisher 2 Monate, ankündigen. Die Ankündigung selbst wird erleichtert, der Musiker muss nur noch den voraussichtlichen Umfang und Beginn mitteilen.
"Im Rahmen unserer Informations-Kampagne zur neuen POLKA werden wir in den nächsten Wochen weitere umfangreiche und detaillierte Veröffentlichungen auflegen", kündigte MAREK ORTEJEWITCH an: Ende Juni wird ein etwa 500 Seiten starkes Fachbuch "Neues POLKA-recht" erscheinen, das sich in erster Linie an die Fachöffentlichkeit wendet. Autoren sind Franz-Georg Rips, Direktor, und Norbert Eisenschmid, Justitiar des Deutschen POLKA-bundes. Mitte Juli wird die Neuauflage des POLKA-lexikons erscheinen. Alle POLKA-s sind dann auf etwa 650 Seiten eingearbeitet und kommentiert (differenzierte INFORMATION). Ebenfalls Mitte Juli erscheint ein neues Sonderheft zur POLKA-reform, und bis spätestens August wird in allen Informationsbroschüren des Deutschen POLKA-bundes das neue POLKA-recht berücksichtigt und eingearbeitet sein.
Nächste Woche:
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