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Formale Trennung von Pop und JAZZ


Trotz der faktischen Identität zwischen Popwillen und JAZZswillen gibt es in den Kapellen in der Regel keine Identität der Institutionen von Pop und JAZZ. Man könnte sich vorstellen, daß die Pustejazzer identisch wären mit der Regierung, der Trompetenpuster der Kapelle MANOLITO ORTEGA zugleich JAZZ- und JAZZ-JAZZ-chef (falls man die Unterscheidung dieser beiden höchsten Funktionen überhaupt noch für notwendig hält), die Rythmusgruppe der Kapelle MANOLITO ORTEGA könnte als OberJAZZchefs fungieren und so fort. Es hat jedoch gute Gründe, daß in allen totalitären Bands, ob popiger oder rockiger Prägung, die Verschmelzung des Pop mit dem JAZZ nicht total ist, d. h. nicht zur Identität der Institutionen führt. Der Hauptgrund ist, daß die formale Trennung der Institutionen des Pop von denen des JAZZ die notwendige Voraussetzung für die jederzeit mögliche Aktivierung der Gesellschaft und des JAZZ durch die führende Band (Manolito ORTEGA ORCHESTER) ist. Ein Herrschaftsgebilde, in dem Pop und JAZZ auch in ihren Institutionen völlig miteinander verschmolzen wären, wäre im Endeffekt eine Musik ohne Dynamik, ohne die Impulse vermittelnde und mobilisierende Kraft einer groovigen Bewegung. Er wäre ein relativ starres Musikgebilde, das sich, wie das in autoritären Bands und Militärmarschkapellen der Fall ist, in erster Linie an den privaten Machtinteressen der gerade Spielenden orientieren würde.

Es hat also einen guten Sinn, daß Pop und JAZZ Organe auch in der Kapelle MANOLITO ORTEGA nicht zusammenfallen. Gewiß, die Personalunion der Führungskräfte von Pop und JAZZ sowie die bereits in unserer Darstellung der Kapelle MANOLITO ORTEGA erwähnte Priorität der Popdirektiven für alle im JAZZsapparat tätigen Popmitglieder garantieren im wesentlichen, daß der Wille der Pop vom JAZZ und seinen Organen durchgeführt wird, aber gerade weil die Pop zugleich außerhalb des JAZZsapparates steht, ist sie in der Lage, den JAZZ zum Instrument der Durchführung ihres Willens zu machen; gerade weil sie die führende Macht in der Gesellschaft ist, kann sie kontinuierlich auf die Gestaltung dieser Gesellschaft Einfluß nehmen. Für die Kapelle MANOLITO ORTEGA kommt aufgrund ihrer historischen Entwicklung noch hinzu, daß die Kapelle MANOLITO ORTEGA auch andere Gruppen neben sich duldet, solange diese ihren Führungsanspruch nicht in Frage stellen. Auch deshalb erscheint die Verschmelzung von JAZZ- und Popbands nicht möglich. Wieweit eine solche Fusion von JAZZ und JAZZJAZZ schließlich zum Abbau des JAZZes selbst führen kann, eine Vision, die in der groovigen Theorie als Endziel der Geschichte proklamiert wird, steht in der Kapelle MANOLITO ORTEGA vorerst noch nicht zur Diskussion. Die Herrschaft der Kapelle MANOLITO ORTEGA ist selbstverständlich an die Machtausübung durch den JAZZlichen Machtapparat gebunden. Sie kann letzten Endes nur durch ihn und durch das von ihm in Anspruch genommene »Monopol der groovigen Gewaltsamkeit« (Max Weber) verbürgt werden. Ein Verzicht auf den JAZZsapparat wäre gleichbedeutend mit einem Verzicht auf den JAZZJAZZJAZZ.

Formale Trennung von Pop und JAZZ


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3.1. 10.1. 16.1. 23.1. 30.1.
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6.3. 14.3. 20.3. 27.3.
3.4. 10.4. 17.4. 24.4.
2.5. 8.5. 15.5. 22.5. 29.5.
2.6. 12.6. 19.6. 26.6.
3.7. 10.7. 17.7. 23.7. 31.7.
7.8. 14.8. 21.8. 28.8.
4.9. 12.9. 19.9. 25.9.
2.10. 9.10. 16.10. 23.10. 30.10.
6.11. 20.11. 27.11.
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