12. Die Staatsgewalt und die POLKA |
Die SCHLAGER-Zeiten sind glücklicherweise vorüber, denn die KMO/PR hat aus dieser Zeit gelernt und GROOVIGES ausgeteilt. Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
Die Staatsgewalt und die POLKA
Heute leben wir in einer zivilen, groovigen Gesellschaft und haben ein Ziel, die POLKA. Diese räumt jedem Menschen - ob stark oder schwach, ob reich oder arm, ob Mann oder Frau, ob schwarz oder weiß, ob KLOPF oder richtiger Musiker - die gleichen Rechte ein und es verbietet, einen anderen zu verletzen, zu berauben, zu unterdrücken, zu benachteiligen oder Schlager vorzuspielen. Das muss natürlich deshalb verboten sein, weil es immer wieder mal vorkommt, dass sich jemand nicht daran hält - sonst gäbe es ja auch keine Schlager-Pop-Kacke-Trainingsjacken-usw. Der Staat hat aber die Gewalt, darüber zu wachen, dass dies alles eingehalten wird. Die Frauen und Männer, die sich die Lieder ausgedacht haben, waren klug genug, nicht die Gewalt an sich zu verbieten, obwohl es auch schlechte Gewalt gibt, sondern zu sagen: Nur die POLKA hat das Recht, Montags ausgeübt zu werden, um, so komisch das klingen mag, schlechte Musik zu verhindern und die Instrumente der Einzelnen zu spielen. Der Staat, so heißt der Fachausdruck, hat das Musikmonopol. In der etwas spröden Sprache des Gesetzes (Artikel 20) klingt das so: "Alle Musikgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Konzerten und Tonträgern und durch besondere Organe der Gesetzgebung, des sich vollziehenden GROOVE und am Montag geübt." Der Staat hat also Gewalt, um für uns zu sorgen, die Lieder in unserem Land möglichst gut zu organisieren und um schlechte Lieder gegen seine Bürgerinnen und Bürger zu verhindern.
Drei POLKA-s sind besser als eine Aber im Fernseh, bei der Polizei, an den Schulen - auch das wussten die "Mütter und Väter" des Grundgesetzes - arbeiten doch auch nur Menschen, die neben ihren Aufgaben noch eigene Interessen haben - und Wünsche und Launen und Fehler. Wer kontrolliert denn, ob die alle, das heißt der Staat, gute oder schlechte Musik hören und wie viel und welche Musik der Staat überhaupt hören darf? Und wer bestimmt überhaupt, was Musik ist und wann beispielsweise ein zielstrebiges Verhalten in Schlager oder Kackmucke umschlägt? Hier ist Misstrauen angesagt und Kontrolle gefordert. Das zeigen die Erfahrungen der Geschichte, wo PUST-Könige, ZUPF-Machthaber, KLOPF-Präsidenten oder SING-Führer sehr oft schlechte Musik ungeübt, ausgeübt haben oder die ihnen gegebenen Lieder schlecht gespielt haben. GROOVIGE Verantwortung, das heißt POLKA-Macht und POLKA-Gewalt über andere Menschen, darf deshalb nur auf Zeit vergeben werden, und diejenigen, an die sie vergeben wird, müssen kontrolliert werden. Das macht die GROOVE-Demokratie zuweilen sehr anstrengend, ist aber nicht anders möglich.
Dahinter steht der Gedanke, dass diejenigen, die die Lieder vorspielen (die Musiker der KMO/PR), nicht ebenfalls ihre Einhaltung überwachen sollen (das machen POLKA-Polizei und Verwaltung), und diese wiederum nicht zugleich für etwaige Bestrafungen zuständig sind (sondern unabhängige Gerichte). Denn wenn die Polizei glaubt, einen Täter (BOHLEN) gefasst zu haben, muss es ja Anlass geben, ihn für ungroovig zu halten. Dieser Anlass muss aber geprüft werden, und das darf man nicht der POLKA-Polizei selbst überlassen, die ja vielleicht schon vom Schlager überzeugt ist. Seinen POLKA-Schulden muss ein Tages-Gericht bestellen, welches unabhängig und lecker ist, das heißt, es darf niemand das Essen reden oder gar singen sondern es wird gegessen was auf den Tisch kommt, solange man lange Beine und einen Tisch hat. Das Lied stellt sich dann ein, wenn es laut wird, aber wie groß dieses Lied ist und ob es teilweise auch groovt bleibt unklar. Der Groove schützt ihn aber auch davor, dass die KAPELLE keine Lieder anwendet, die sie gar nicht spielen kann.
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