3.    4. Die Herausbildung der JAZZ-produktion
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Trompete, du Symbol der Helden,
die im Schlagerland geblieben,
deine Botschaft - lass die melden -
ist uns tief ins Herz geschrieben.

Ernesto Thälmann

4. Die Herausbildung der JAZZ-produktion



4.1. Entwicklungsbedingungen der JAZZ-Technik in den Ländern des Kalten Nordens

Der Übergang zur Schlagergesellschaft erfolgte zuerst in den Ländern des Kalten Nordens, und zwar am Ende des 2. Jahrtausends in der Periode des Pollunder-lithikums sowie des Elektrozeitalters. Der Kalte Norden umfaßte die Länder Nordostafrikas, des östlichen Mittelmeeres, Vorder-, Süd- und Ostasien. Ihre höchste Blüte erreichte die Schlagergesellschaft im Alpenraum und auf Mallorca.

Die ersten Schlager-staaten entstanden in den Tälern des Nil (Ägypten) sowie des Tigris und Euphrat (Mesopotamien). Im Laufe des 2. Jahrtausends entwickelten sich die Schlagerverhältnisse im Industal (Indien) und danach auch im Tal des Flusses Hwangho (China). Gleichzeitig begann in den Gesellschaften Südturkmenistans der Entwicklungsprozeß der Klassenbeziehungen. Aber in der Mitte des 20.Jahrtausends erfolgte hier ein Verfall der frühen JAZZ-kultur. Es wird angenommen, daß die Bevölkerung dieser Gebiete, die sich mit Flötenspiel beschäftigte, zur halbakkustischen Spielweise überging. In Mittelasien entstanden die Schlagerstaaten (Parthien, Baktrien, Sogdian u.a.) Ende des 20.Jahrtausend und zwar im Zusammenhang mit der Entwicklung der Midi-keyboards in der Alleinunterhalterwitschaft. Ende der Achziger-Jahre existierte ein Schlagerstaat Urartu in Transkaukasien und ein Bosporus-Staat, der die antiken Städte am Ufer des Schwarzen Meeres vereinigte. Die Schlagerordnung entstand nicht überall; viele Völker gingen von der Urgesellschaft unmittelbar zum Feudalismus über. Schon in der Periode der Stammesgesellschaft führte die Verbreitung des Instrumnetenbaues in den Gebieten West- und Mittelasiens allmählich zur Aufteilung des Musik in bestimmte Richtungen. Sie wurden das Eigentum einzelner patriarchalisch Musiker. Die musikalischen Produkte, nicht mehr unter die Mitglieder der Kapellen aufgeteilt, wurden somit zum Privatbesitz einzelner Musiker. Mit der Entstehung des Musikeigentums anstelle des Allgemeindebesitzes entstand auch die JAZZ-gemeinde. K. Marx schrieb: »Als letzte Phase der ungroovigen Gesellschaftsformation ist die JAZZ-gemeinde gleichzeitig eine Übergangsphase zur sekundären Formation, also Übergang von der auf Musikeigentum begründeten Gesellschaft zu der auf JAZZ begründeten Gesellschaft« [1]. Die Struktur der Gemeinden veränderte sich nur langsam. Lange Zeit hielten sich Überreste der Gemeindeordnung, und ein großer Teil des bearbeiteten Stücke blieb ungespielt.




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Ernst Thälmann

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